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Als EU-Bürger können Deutsche in der Republik Zypern leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate wird die Anmeldebescheinigung (MEU1) beim Migrationsamt beantragt. Seit der Reform 2023 dauert die reguläre Einbürgerung etwa 8 Jahre; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 8 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Regulär: 12 Monate ununterbrochener Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag plus 7 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in den 10 Jahren davor. Erforderlich sind Griechischkenntnisse (B1), Kenntnisse über Zypern, Straffreiheit und ausreichende Mittel. Für hochqualifizierte Beschäftigte ausländischer Unternehmen gilt eine verkürzte Frist von 4 Jahren (Griechisch A2) bzw. 3 Jahren (B1).
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer zyprischen Person: Antrag nach 3 Jahren Ehe und 2 Jahren Aufenthalt
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
8 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (CYP 111(B))
Person was resident in Cyprus for a total period of 8 years within a period of 11 years, of which the year immediately prior to the submission of the application must be continuous (with 90 days of absence allowed). By way of exception, certain categories of persons (e.g. domestic workers, students) must have been resident in Cyprus for a total period of 7 years before the submission of the application, of which the last 12 months should be continuous. Person must have intention to remain in Cyprus or at service of Cyprus.
Verzicht (CYP 111 (B))
–
Sprache (CYP 111 (B))
Knowledge of the Greek language at level B1, tested through written and oral examination.
Staatskunde (CYP 111 (B))
Published loyalty oath to the country required, test of knowledge of the socio-political elements of Cyprus.
Ehe (CYP 110(2))
Person is the spouse or widow(er) of a citizen, and has resided in Cyprus, with common household for 3 years (i.e. cohabitation must not be less than 6 months per year and the aggregate of cohabiting years must not be less than 2 years in total within the 3-year period). Other conditions: good character, mental capacity, intention to continue to reside in Cyprus. Minister may reduce residence and cohabitation requirements but not below 2 years.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.