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Auswandern in die Vereinigten Arabischen Emirate

Aufenthalt & Einbürgerung: Vereinigte Arabische Emirate

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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In den Vereinigten Arabischen Emiraten hängt der Aufenthalt an einem Aufenthaltsvisum mit Emirates ID – über einen Arbeitgeber, ein eigenes Unternehmen, eine Immobilie, als Ruheständler oder über das 10-jährige Golden Visa. Einen regulären Weg zur Einbürgerung gibt es nicht.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Arbeitsvisum (Employment Residence Visa)

Angestellte eines Unternehmens in den VAE oder einer Freezone

  • Arbeitsvertrag; der Arbeitgeber beantragt Visum und Arbeitserlaubnis
  • Gesundheitsuntersuchung und Emirates ID

Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar

Investition

Golden Visa (10 Jahre)

Immobilienbesitzer, Investoren, Unternehmer, Fachkräfte mit hohem Einkommen, Talente

  • z. B. Immobilien im Wert von mindestens 2 Mio. AED
  • oder Investition/Unternehmen bzw. Gehalt nach den jeweiligen Kategorien

Gültigkeit: 10 Jahre, verlängerbar; Familie kann mitkommen

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Ruhestandsvisum (Retirement Visa)

Ab 55 Jahren

  • Immobilie im Wert von mindestens 1 Mio. AED
  • oder Ersparnisse von mindestens 1 Mio. AED
  • oder Monatseinkommen von mindestens 20.000 AED (Dubai: 15.000 AED)

Gültigkeit: 5 Jahre, verlängerbar

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Virtual Work / Remote Work Visa

Remote-Arbeitende mit Arbeitgeber oder Firma außerhalb der VAE

  • Arbeitsvertrag oder Firmennachweis im Ausland
  • Mindesteinkommen (zuletzt 3.500 US$ pro Monat)
  • Krankenversicherung

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
keine aktuellen Informationen
Doppelte Staatsangehörigkeit
nur eingeschränkt erlaubt

Einen unbefristeten Daueraufenthalt gibt es nicht; das Golden Visa (10 Jahre) ist der längste Aufenthaltstitel.

Die Staatsangehörigkeit wird nicht auf Antrag nach einer Aufenthaltsfrist verliehen. Seit 2021 können Investoren, Ärzte, Wissenschaftler und besondere Talente auf Vorschlag der Herrscher bzw. Behörden eingebürgert werden – dabei darf die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
30 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Nur für Ehefrauen von Staatsbürgern (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (UAE 5-8, 12bis)
Person has been resident in the UAE for at least 30 years if non-Arab and three or seven years if Arab (lawful and continuous residence in UAE).
Verzicht (UAE 5-8, 12bis)
Renunciation of original citizenship required. Exception made to naturalised citizens based on UAE 9 bis (see A24/A26).
Sprache (UAE 5-8, 12bis)
Proficiency in Arabic required.
Staatskunde (UAE 5-8, 12bis)
Person must have sworn an oath of allegiance.
Ehe (UAE 3, 12bis)
Person is the wife of a male citizen and the couple have been married for at least 10 years (reduced to 7 years if couple has children). Other conditions: see A06 (exemption may be granted from educational qualification requirement).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. u.ae: Golden visa
  2. u.ae: Visa and Emirates ID
  3. Gulf News: UAE announces citizenship for investors, doctors, professionals (2021)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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