# Aufenthaltserlaubnis Usbekistan: Aufenthalt & Einbürgerung

> Usbekistan: Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/usbekistan/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Usbekistan vergibt Aufenthaltserlaubnisse u. a. an Käufer von Wohnimmobilien (je nach Region ab 100.000 bis 300.000 US$) und seit 2025 eine 5-jährige „Golden Visa“ gegen eine Zahlung. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich, setzt aber den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.

## Aufenthaltstitel

- Aufenthalt durch Immobilienkauf – Käufer von Wohnimmobilien, aus zugelassenen Ländern (darunter Deutschland)
- Golden Visa (5 Jahre) – Ausländer ohne Immobilienkauf
- Arbeitserlaubnis und Aufenthalt – Angestellte usbekischer Arbeitgeber

## Amtliche Quellen

- [Astana Times: Uzbekistan bietet Investoren 5-jährige Aufenthaltserlaubnis](https://astanatimes.com/2025/04/uzbekistan-to-offer-five-year-residence-permits-to-foreign-investors-starting-june/)
- [Fergana: Residence permits for $250,000](https://en.fergana.agency/news/137580/)
- [Kun.uz: Investition in Immobilien im Bau](https://kun.uz/en/25004936)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Usbekistan](https://auswander.com/atlas/usbekistan/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
