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Auswandern nach Usbekistan

Aufenthalt & Einbürgerung: Usbekistan

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Usbekistan vergibt Aufenthaltserlaubnisse u. a. an Käufer von Wohnimmobilien (je nach Region ab 100.000 bis 300.000 US$) und seit 2025 eine 5-jährige „Golden Visa“ gegen eine Zahlung. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich, setzt aber den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.

Aufenthaltstitel

Investition

Aufenthalt durch Immobilienkauf

Käufer von Wohnimmobilien, aus zugelassenen Ländern (darunter Deutschland)

  • Kaufpreis mindestens 300.000 US$ in Taschkent und Umgebung, 200.000 US$ u. a. in Samarkand und Buchara, 100.000 US$ in anderen Regionen

Gültigkeit: Aufenthaltserlaubnis, verlängerbar

Investition

Golden Visa (5 Jahre)

Ausländer ohne Immobilienkauf

  • Nicht rückzahlbare Zahlung von 250.000 US$ (plus 150.000 US$ je Familienmitglied)

Gültigkeit: 5 Jahre

Arbeit

Arbeitserlaubnis und Aufenthalt

Angestellte usbekischer Arbeitgeber

  • Arbeitserlaubnis über den Arbeitgeber; für hochqualifizierte Fachkräfte vereinfacht

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Eine Daueraufenthaltserlaubnis kann u. a. über den Immobilienkauf beantragt werden; die Einzelheiten sollten bei den Behörden erfragt werden.

Einbürgerung nach 5 Jahren dauerhaftem Aufenthalt mit Kenntnissen der Staatssprache. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (UZB 19)
Person has been permanently resident for 5 years in the country.
Verzicht (UZB 19)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (UZB 19)
Person speaks the state language to the extent necessary for communication
Staatskunde (UZB 19)
–
Ehe (UZB 19)
Person is married to a citizen of Uzbekistan and after marriage lives together with his/her spouse in Uzbekistan for three years. Other requirements: see A06 (except residence requirement).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Astana Times: Uzbekistan bietet Investoren 5-jährige Aufenthaltserlaubnis
  2. Fergana: Residence permits for $250,000
  3. Kun.uz: Investition in Immobilien im Bau
  4. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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