Für ein dauerhaftes Leben in den USA braucht man eine Green Card (Daueraufenthalt) – meist über einen Arbeitgeber, Familie, eine Investition oder die jährliche Green-Card-Lotterie. Deutsche können außerdem das E-2-Investorenvisum nutzen. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren mit Green Card möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit wird toleriert.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Arbeitsvisum (z. B. H-1B, L-1, O-1)
Fachkräfte mit Jobangebot eines US-Arbeitgebers
Arbeitgeber stellt den Antrag (Petition)
H-1B: Hochschulabschluss, jährliches Losverfahren mit begrenzten Plätzen
L-1: Versetzung innerhalb eines internationalen Konzerns
O-1: außergewöhnliche Fähigkeiten
Gültigkeit: befristet, je nach Visum 1–6 Jahre
Investition
E-2 Treaty Investor
Deutsche Staatsangehörige mit eigenem Unternehmen in den USA
Substanzielle Investition in ein aktiv geführtes US-Unternehmen (keine feste Mindestsumme)
Investor hält mindestens 50 % bzw. die Kontrolle
Antrag beim US-Konsulat in Deutschland
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, beliebig verlängerbar – führt aber nicht automatisch zur Green Card
Investition
EB-5 Investor-Green-Card
Investoren
Investition von 1.050.000 US$ – oder 800.000 US$ in einem Zielgebiet (TEA)
Schaffung von mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätzen
Gültigkeit: Green Card zunächst auf 2 Jahre bedingt, dann unbefristet
Familie
Familiennachzug
Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister von US-Bürgern bzw. Green-Card-Inhabern
Antrag durch das Familienmitglied in den USA
Wartezeiten je nach Kategorie von Monaten bis vielen Jahren
Gültigkeit: Green Card
Weitere
Diversity Visa (Green-Card-Lotterie)
Staatsangehörige berechtigter Länder – Deutschland nimmt teil
Kostenlose Online-Registrierung im Herbst
Schulabschluss oder zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung
Gültigkeit: Green Card bei Gewinn und erfolgreichem Verfahren
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Die Green Card ist selbst der Daueraufenthaltstitel; sie wird nicht nach einer Frist erworben, sondern über eine der genannten Kategorien. Ein Ruhestandsvisum gibt es nicht.
Einbürgerung nach 5 Jahren als Green-Card-Inhaber (3 Jahre bei Ehe mit US-Bürger/in), davon mindestens die Hälfte körperlich in den USA. Erforderlich sind Englischkenntnisse und ein Staatskundetest. Die USA verlangen keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit in der Praxis; der Eid enthält eine formale Abschwörung, die Deutschland nicht als Verzicht wertet.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (INA 312, 313, 316, 334(b))
Person has been resident in the United States for a continuous period of 5 years.
Verzicht (INA 312, 313, 316, 334(b))
–
Sprache (INA 312, 313, 316, 334(b))
Knowledge of fundamentals of the English language required (test).
Staatskunde (INA 312, 313, 316, 334(b))
Knowledge of the history and form of government of the United States required.
Ehe (INA 319)
Person has been the spouse of a citizen and resident in the United States for 3 years with common household. (Residence requirement can be waived under certain circumstances.) Other conditions: see A06.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.