# Aufenthalt & Einbürgerung in Ungarn für Deutsche

> Ungarn: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 8 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/ungarn/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 8 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Deutsche dürfen als EU-Bürger in Ungarn leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine Registrierungsbescheinigung bei der Einwanderungsbehörde nötig. Die Einbürgerung ist in der Regel nach 8 Jahren Aufenthalt möglich.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Kormany.hu: The acquisition of Hungarian nationality](https://emberijogok.kormany.hu/the-acquisition-of-hungarian-nationality)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Ungarn](https://auswander.com/atlas/ungarn/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
