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Deutsche dürfen als EU-Bürger in Ungarn leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist eine Registrierungsbescheinigung bei der Einwanderungsbehörde nötig. Die Einbürgerung ist in der Regel nach 8 Jahren Aufenthalt möglich.
Aufenthaltstitel
Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Deutsche Staatsangehörige
Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes
Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 8 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).
Wer keinen bevorzugten Weg nutzen kann, kann nach 8 Jahren Wohnsitz in Ungarn die Einbürgerung beantragen. Voraussetzungen sind eine Prüfung in Verfassungskunde (auf Ungarisch), Straffreiheit, gesicherter Lebensunterhalt und ein Wohnsitz in Ungarn.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer ungarischen Person (mind. 3 Jahre): verkürzte Frist
Ungarische Vorfahren: vereinfachte Einbürgerung ohne Wohnsitz in Ungarn (Ungarischkenntnisse nötig)
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
8 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Allgemeine Integrationsanforderung
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (HUN 4(1))
Person has been resident in Hungary for 8 years with a long-term settlement permit. Note: effective period of residence might exceed 8 years as prior obtention of a long-term settlement permit is required.
Verzicht (HUN 4(1))
–
Sprache (HUN 4(1))
Citizenship test required.
Staatskunde (HUN 4(1))
Knowledge of constitutional issues (citizenship test).
Ehe (HUN 4(2)(a); HUN 4(3a))
Person is the spouse or widow of a citizen and has been married (unless the marriage is terminated by the death of the spouse) and resident in Hungary for 3 years. Other conditions: see A06.; Person is the spouse of a citizen and has been married (with common household) for at least 10 years, or for at least 5 years if they have a child. Other conditions: clean criminal record, no threat to Hungarian interests, and knowledge of Hungarian language.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.