Auswandern nach Uganda
Aufenthalt & Einbürgerung: Uganda
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Aufenthaltstitel
Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für Uganda liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.
Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.
- Mindestaufenthalt
- 10 Jahre Aufenthalt
- Verfahren
- Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Bisherige Staatsangehörigkeit
- Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
- Sprache
- Sprachnachweis bzw. Sprachtest
- Staatskunde / Kultur
- Keine Anforderung
- Ehe mit Staatsangehörigen
- Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
- Aufenthalt (Const 12(2)(b))
- Person has legally and voluntarily migrated to Uganda and has been living there for at least 10 years.
- Verzicht (Const 12(2)(b))
- Renunciation of another citizenship required if a person has more than one foreign citizenship.
- Sprache (Const 12(2)(b))
- Adequate knowledge of prescribed vernacular language or English required.
- Staatskunde (Const 12(2)(b))
- –
- Ehe (Const 12(2)(a), UGA 14(2)(a))
- Person is a foreigner married to a citizen for at least 5 years.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.
