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Auswandern nach Tunesien

Aufenthalt & Einbürgerung: Tunesien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen bis zu vier Monate ohne Visum in Tunesien bleiben. Für einen dauerhaften Aufenthalt beantragt man bei der Polizei eine Aufenthaltskarte (carte de séjour) – als Rentner, Arbeitnehmer, Ehepartner oder Investor. Nach 5 Jahren ist die Einbürgerung möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Carte de séjour für Rentner

Rentner ohne Erwerbstätigkeit in Tunesien

  • Nachweis regelmäßiger Rentenüberweisungen auf ein tunesisches Dinarkonto (Richtwert mindestens 400 € pro Monat)
  • Wohnnachweis (Miet- oder Kaufvertrag), Reisepass, 4 Fotos
  • Antrag bei der Polizei am Wohnort

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Familie

Carte de séjour für Ehepartner

Ehepartner tunesischer Staatsangehöriger bzw. Eltern tunesischer Kinder

  • Heirats- bzw. Geburtsurkunde

Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar

Arbeit

Carte de séjour mit Arbeitsvertrag

Angestellte tunesischer Arbeitgeber

  • Vom Arbeitsministerium visierter Arbeitsvertrag

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Weitere

Visumfreier Aufenthalt

Deutsche Staatsangehörige

  • Gültiger Reisepass

Gültigkeit: bis zu 4 Monate

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ist die gewöhnliche Aufenthaltskarte (carte de résident ordinaire) möglich, gültig 2 Jahre und verlängerbar.

Einbürgerung nach mindestens 5 Jahren Aufenthalt, mit Arabischkenntnissen und gutem Leumund; die Entscheidung liegt im Ermessen. Tunesien verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (TUN 19-23)
Person has been resident in the country for at least 5 years.
Verzicht (TUN 19-23)
–
Sprache (TUN 19-23)
Sufficient knowledge of Arabic language required.
Staatskunde (TUN 19-23)
–
Ehe (TUN 13; TUN 14; TUN 21(2))
Person marries a male citizen and automatically loses her original citizenship; Person marries a male citizen; Person marries a citizen.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Idaraty (tunesisches Verwaltungsportal): Obtention de la carte de séjour pour étrangers (retraité)
  2. Le Petit Journal Tunis: Passer sa retraite en Tunisie
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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