Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Deutsche dürfen bis zu vier Monate ohne Visum in Tunesien bleiben. Für einen dauerhaften Aufenthalt beantragt man bei der Polizei eine Aufenthaltskarte (carte de séjour) – als Rentner, Arbeitnehmer, Ehepartner oder Investor. Nach 5 Jahren ist die Einbürgerung möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Carte de séjour für Rentner
Rentner ohne Erwerbstätigkeit in Tunesien
Nachweis regelmäßiger Rentenüberweisungen auf ein tunesisches Dinarkonto (Richtwert mindestens 400 € pro Monat)
Wohnnachweis (Miet- oder Kaufvertrag), Reisepass, 4 Fotos
Antrag bei der Polizei am Wohnort
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar
Familie
Carte de séjour für Ehepartner
Ehepartner tunesischer Staatsangehöriger bzw. Eltern tunesischer Kinder
Heirats- bzw. Geburtsurkunde
Gültigkeit: 2 Jahre, verlängerbar
Arbeit
Carte de séjour mit Arbeitsvertrag
Angestellte tunesischer Arbeitgeber
Vom Arbeitsministerium visierter Arbeitsvertrag
Gültigkeit: befristet, verlängerbar
Weitere
Visumfreier Aufenthalt
Deutsche Staatsangehörige
Gültiger Reisepass
Gültigkeit: bis zu 4 Monate
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ist die gewöhnliche Aufenthaltskarte (carte de résident ordinaire) möglich, gültig 2 Jahre und verlängerbar.
Einbürgerung nach mindestens 5 Jahren Aufenthalt, mit Arabischkenntnissen und gutem Leumund; die Entscheidung liegt im Ermessen. Tunesien verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (TUN 19-23)
Person has been resident in the country for at least 5 years.
Verzicht (TUN 19-23)
–
Sprache (TUN 19-23)
Sufficient knowledge of Arabic language required.
Staatskunde (TUN 19-23)
–
Ehe (TUN 13; TUN 14; TUN 21(2))
Person marries a male citizen and automatically loses her original citizenship; Person marries a male citizen; Person marries a citizen.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.