# Aufenthaltserlaubnis Türkei: Aufenthalt & Einbürgerung

> Türkei: Daueraufenthalt nach 8 Jahren, Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/tuerkei/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 8 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Wer länger als 90 Tage in der Türkei bleibt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis (ikamet) – meist die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, etwa über Wohnung bzw. Immobilie, Familie oder Arbeit. Nach 8 Jahren ist eine unbefristete Erlaubnis möglich, die Einbürgerung nach 5 Jahren. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet) – Z. B. Immobilienbesitzer, Ruheständler, Personen mit Mietvertrag und ausreichenden Mitteln
- Arbeitserlaubnis – Angestellte türkischer Arbeitgeber
- Familienaufenthaltserlaubnis – Ehepartner und Kinder von türkischen Staatsangehörigen oder Ausländern mit Aufenthaltstitel
- Staatsbürgerschaft durch Investition – Investoren

## Amtliche Quellen

- [Göç İdaresi Başkanlığı: Residence permits](https://en.goc.gov.tr/residence-permits)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Türkei](https://auswander.com/atlas/tuerkei/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
