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Auswandern in die Türkei

Aufenthalt & Einbürgerung: Türkei

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Wer länger als 90 Tage in der Türkei bleibt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis (ikamet) – meist die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, etwa über Wohnung bzw. Immobilie, Familie oder Arbeit. Nach 8 Jahren ist eine unbefristete Erlaubnis möglich, die Einbürgerung nach 5 Jahren. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet)

Z. B. Immobilienbesitzer, Ruheständler, Personen mit Mietvertrag und ausreichenden Mitteln

  • Antrag online über e-ikamet und Termin bei der Migrationsbehörde
  • Krankenversicherung, Nachweis ausreichender Mittel, Mietvertrag oder Grundbuchauszug

Gültigkeit: in der Regel bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Arbeit

Arbeitserlaubnis

Angestellte türkischer Arbeitgeber

  • Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium
  • Die Arbeitserlaubnis gilt zugleich als Aufenthaltstitel

Gültigkeit: zunächst bis zu 1 Jahr

Familie

Familienaufenthaltserlaubnis

Ehepartner und Kinder von türkischen Staatsangehörigen oder Ausländern mit Aufenthaltstitel

  • Nachweis der Familienbeziehung und ausreichender Mittel

Gültigkeit: bis zu 3 Jahre

Investition

Staatsbürgerschaft durch Investition

Investoren

  • Immobilienkauf ab 400.000 US$ (3 Jahre Haltefrist)
  • oder 500.000 US$ Bankeinlage, Staatsanleihen bzw. Fonds (3 Jahre)

Gültigkeit: Staatsangehörigkeit für Investor, Ehepartner und minderjährige Kinder

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 8 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (uzun dönem ikamet) beantragt werden.

Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, mit ausreichenden Türkischkenntnissen, Einkommen und gutem Leumund. Die Türkei erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit.

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Ehe mit einer türkischen Person: nach 3 Jahren Ehe
  • Ehemalige türkische Staatsangehörige bzw. Blue-Card-Inhaber (Mavi Kart): vereinfachte Wiedereinbürgerung

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (TUR 11, 10)
Person has been resident in Turkey for 5 years with intent to settle.
Verzicht (TUR 11, 10)
–
Sprache (TUR 11, 10)
Sufficient knowledge of the Turkish language.
Staatskunde (TUR 11, 10)
–
Ehe (TUR 16)
Person has been the spouse of a citizen and resident in Turkey for 3 years, lives in family unity and avoids acts incompatible with marriage unity. Other condition: does not pose a threat to national security.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Göç İdaresi Başkanlığı: Residence permits

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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