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Wer länger als 90 Tage in der Türkei bleibt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis (ikamet) – meist die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, etwa über Wohnung bzw. Immobilie, Familie oder Arbeit. Nach 8 Jahren ist eine unbefristete Erlaubnis möglich, die Einbürgerung nach 5 Jahren. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet)
Z. B. Immobilienbesitzer, Ruheständler, Personen mit Mietvertrag und ausreichenden Mitteln
Antrag online über e-ikamet und Termin bei der Migrationsbehörde
Krankenversicherung, Nachweis ausreichender Mittel, Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Gültigkeit: in der Regel bis zu 2 Jahre, verlängerbar
Arbeit
Arbeitserlaubnis
Angestellte türkischer Arbeitgeber
Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium
Die Arbeitserlaubnis gilt zugleich als Aufenthaltstitel
Gültigkeit: zunächst bis zu 1 Jahr
Familie
Familienaufenthaltserlaubnis
Ehepartner und Kinder von türkischen Staatsangehörigen oder Ausländern mit Aufenthaltstitel
Nachweis der Familienbeziehung und ausreichender Mittel
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
Investition
Staatsbürgerschaft durch Investition
Investoren
Immobilienkauf ab 400.000 US$ (3 Jahre Haltefrist)
oder 500.000 US$ Bankeinlage, Staatsanleihen bzw. Fonds (3 Jahre)
Gültigkeit: Staatsangehörigkeit für Investor, Ehepartner und minderjährige Kinder
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 8 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (uzun dönem ikamet) beantragt werden.
Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, mit ausreichenden Türkischkenntnissen, Einkommen und gutem Leumund. Die Türkei erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Ehe mit einer türkischen Person: nach 3 Jahren Ehe
Ehemalige türkische Staatsangehörige bzw. Blue-Card-Inhaber (Mavi Kart): vereinfachte Wiedereinbürgerung
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (TUR 11, 10)
Person has been resident in Turkey for 5 years with intent to settle.
Verzicht (TUR 11, 10)
–
Sprache (TUR 11, 10)
Sufficient knowledge of the Turkish language.
Staatskunde (TUR 11, 10)
–
Ehe (TUR 16)
Person has been the spouse of a citizen and resident in Turkey for 3 years, lives in family unity and avoids acts incompatible with marriage unity. Other condition: does not pose a threat to national security.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.