# Aufenthaltserlaubnis Tschechien: Aufenthalt & Einbürgerung

> Tschechien: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 8 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/tschechien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 8 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Deutsche dürfen als EU-Bürger in Tschechien leben und arbeiten; Aufenthalte über 30 Tage sind der Fremdenpolizei zu melden, eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ist freiwillig. Einbürgerung ist für EU-Bürger nach 3 Jahren Daueraufenthalt möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2014 erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [MVČR: Citizenship of the Czech Republic](https://mvcr.cz/npo/clanek/citizenship-of-the-czech-republic.aspx)
- [Brno Expat Centre: Czech citizenship – step-by-step guide](https://www.brnoexpatcentre.eu/practical-tips/czech-citizenship-step-by-step-guide/)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Tschechien](https://auswander.com/atlas/tschechien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
