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Auswandern nach Tschechien

Aufenthalt & Einbürgerung: Tschechien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen als EU-Bürger in Tschechien leben und arbeiten; Aufenthalte über 30 Tage sind der Fremdenpolizei zu melden, eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ist freiwillig. Einbürgerung ist für EU-Bürger nach 3 Jahren Daueraufenthalt möglich; die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2014 erlaubt.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 8 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kann der Daueraufenthalt beantragt werden.

EU-Bürger können nach 3 Jahren mit Daueraufenthalt eingebürgert werden – praktisch also nach rund 8 Jahren Aufenthalt (5 bis zum Daueraufenthalt plus 3). Alternativ genügen 10 Jahre Aufenthalt insgesamt. Dazu Tschechisch- (B1) und Landeskundetest, Straffreiheit und Nachweis der Integration (Gesetz Nr. 186/2013 Sb.).

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (CZE 13, 14)
Person has been resident in the Czech Republic for 5 years with a permanent residence permit.
Verzicht (CZE 13, 14)
–
Sprache (CZE 13, 14)
Proficiency in language of the Czech Republic.
Staatskunde (CZE 13, 14)
Civic knowledge test and integration in society.
Ehe (CZE 15(1)(e))
Person is the spouse or registered partner of a citizen with common household.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. MVČR: Citizenship of the Czech Republic
  2. Brno Expat Centre: Czech citizenship – step-by-step guide
  3. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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