# Aufenthaltserlaubnis Tansania: Aufenthalt & Einbürgerung

> Tansania: Einbürgerung nach 7 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/tansania/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 7 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Tansania vergibt drei Klassen von Aufenthaltsgenehmigungen: Klasse A für Investoren und Selbstständige, Klasse B für Angestellte und Klasse C u. a. für Ruheständler, Forschende und Freiwillige. Die Einbürgerung ist nach 7 Jahren möglich, setzt aber den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit voraus.

## Aufenthaltstitel

- Residence Permit Class A – Investoren und Selbstständige
- Residence Permit Class B – Angestellte von Unternehmen und Institutionen in Tansania
- Residence Permit Class C-2 – Ruheständler – Ruheständler ab 55 Jahren

## Amtliche Quellen

- [Immigration Services Department: Residence Permit Class C](https://www.immigration.go.tz/index.php/residence-permit-class-c)
- [e-Immigration: Guidelines Residence Permits](https://eservices.immigration.go.tz/online/web/permit/guidelines)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Tansania](https://auswander.com/atlas/tansania/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
