# Aufenthalt & Einbürgerung in Südkorea für Deutsche

> Südkorea: Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/suedkorea/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Südkorea vergibt Aufenthalt vor allem über Arbeit (E-7 für Fachkräfte), das Punktesystem F-2-7, Investitionen (D-8) und Familie; seit 2024 gibt es ein Workation-Visum für Remote-Arbeitende. Der Daueraufenthalt (F-5) ist nach mehreren Jahren möglich. Bei der Einbürgerung muss die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich aufgegeben werden.

## Aufenthaltstitel

- E-7 (besondere Tätigkeiten) – Fachkräfte mit Jobangebot in Korea
- F-2-7 (Punktesystem) – Fachkräfte, meist nach einigen Jahren mit Arbeitsvisum
- D-8 Investor – Investoren mit Unternehmen in Korea
- Workation-Visum (F-1-D) – Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber

## Amtliche Quellen

- [VisasKorea: Korea F-2-7 Points Visa – complete 2026 guide](https://www.visaskorea.com/blog/en/f2-7-points-visa-korea/)
- [BorderPilot: South Korea visas for skilled professionals, F-2 and workation (2026)](https://borderpilot.com/blog/south-korea-visas-for-skilled-professionals-f2-workcation-2026)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Südkorea](https://auswander.com/atlas/suedkorea/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
