Auswandern nach St. Vincent und die Grenadinen
Aufenthalt & Einbürgerung: St. Vincent und die Grenadinen
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Aufenthaltstitel
Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für St. Vincent und die Grenadinen liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.
Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.
- Mindestaufenthalt
- 7 Jahre Aufenthalt
- Verfahren
- Ermessensentscheidung der Behörde
- Bisherige Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
- Sprache
- Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
- Staatskunde / Kultur
- Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
- Ehe mit Staatsangehörigen
- Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
- Aufenthalt (STV 12, Schedule 2)
- Person has been resident in St Vincent for 12 months immediately prior to the application, and was either resident in St Vincent, or in government service for 6 out of 9 years predating the 12-month period.
- Verzicht (STV 12, Schedule 2)
- Renunciation of another citizenship required (at the discretion of the Minister).
- Sprache (STV 12, Schedule 2)
- Adequate knowledge of English and of the duties of a citizen
- Staatskunde (STV 12, Schedule 2)
- Adequate knowledge of English and of the duties of a citizen
- Ehe (Const 93(1)(a), 93(1)(e), 93(2)(a), 93(4), STV 7)
- Person is the spouse of a citizen. Registration can be denied in the interests of defence, public safety or public order, if the person was sentenced for a criminal offence to death or to a prison sentence of at least 12 months during the 7-year period preceding the application, is not of good character, is a danger to public security, has been declared bankrupt, or has insufficient means for self-support. Other condition: oath of loyalty (only if person has reached the age of 21, and only for British protected persons and persons who are not Commonwealth citizens or citizens of Ireland).
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.
