# Aufenthaltserlaubnis St. Lucia: Aufenthalt & Einbürgerung

> St. Lucia: Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 7 Jahren, Doppelpass eingeschränkt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/st-lucia/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 7 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nur eingeschränkt erlaubt.

St. Lucia vergibt Arbeitserlaubnisse und auf Antrag beim Kabinett einen dauerhaften Aufenthalt; bekannt ist vor allem die Staatsbürgerschaft durch Investition ab 240.000 US$. Die Einbürgerung über Aufenthalt ist nach rund 7 Jahren möglich.

## Aufenthaltstitel

- Work Permit – Angestellte lucianischer Arbeitgeber
- Citizenship by Investment – Investoren
- Langzeitaufenthalt (Visum mit mehrfacher Einreise) – Längere Aufenthalte, z. B. für Remote-Arbeitende

## Amtliche Quellen

- [Laws of Saint Lucia: Immigration Act, Section 12](https://attorneygeneralchambers.com/laws-of-saint-lucia/immigration-act/section-12)
- [Global Citizen Solutions: St Lucia Citizenship by Investment 2026](https://www.globalcitizensolutions.com/blog/st-lucias-citizenship-program-ultimate-guide/)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick St. Lucia](https://auswander.com/atlas/st-lucia/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
