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Auswandern nach Sri Lanka

Aufenthalt & Einbürgerung: Sri Lanka

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Sri Lanka bietet mit „My Dream Home“ einen langfristigen Aufenthalt für Ruheständler und finanziell unabhängige Personen; daneben gibt es Aufenthaltsvisa für Beschäftigte, Investoren und Ehepartner von Sri Lankern. Eine Einbürgerung allein über Aufenthalt sieht das Gesetz nicht vor.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

My Dream Home Visa

Ältere Ausländer bzw. finanziell unabhängige Personen ohne Erwerbstätigkeit in Sri Lanka

  • Festgeld von 15.000 US$ bei einer zugelassenen Bank in Sri Lanka
  • Monatliche Überweisung von 1.500 US$ (plus 750 US$ je Ehepartner und Kind)
  • Krankenversicherung mit Geltung in Sri Lanka, Führungszeugnis
  • Keine Erwerbstätigkeit; Visumgebühr 200 US$ pro Person und Jahr

Gültigkeit: 2 Jahre, beliebig verlängerbar

Arbeit

Residence Visa (Beschäftigung)

Fachkräfte mit Arbeitgeber in Sri Lanka

  • Empfehlung des zuständigen Ministeriums bzw. der Investitionsbehörde
  • Arbeitsvertrag

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Familie

Residence Visa für Ehepartner

Ehepartner und Kinder von Staatsbürgern Sri Lankas

  • Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
keine aktuellen Informationen
Doppelte Staatsangehörigkeit
nur eingeschränkt erlaubt

Ein Daueraufenthalt (Permanent Residence Visa) wird nur in engen Ausnahmefällen erteilt, z. B. für frühere Staatsbürger oder Personen indischer Herkunft mit langem Aufenthalt.

Keine Einbürgerung allein über die Aufenthaltsdauer; möglich ist sie vor allem für Ehepartner sri-lankischer Staatsbürger. Die doppelte Staatsangehörigkeit muss gesondert beantragt werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
Keine Einbürgerung allein aufgrund von Aufenthalt vorgesehen
Verfahren
n.a.
Bisherige Staatsangehörigkeit
entfällt
Sprache
entfällt
Staatskunde / Kultur
entfällt
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (No provision)
–
Verzicht (No provision)
–
Sprache (No provision)
–
Staatskunde (No provision)
–
Ehe (SRI 12, 15, 18)
Person is the spouse of a citizen by descent or registration, of sound mind, and has been resident in Sri Lanka throughout a period of 1 year immediately preceding the date of the application. Other conditions: intent to continue to ordinarily reside in Sri Lanka, renunciation of citizenship of another country, and oath of allegiance. Minister may refuse the application for reasons of public interest.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Department of Immigration and Emigration: My Dream Home
  2. Botschaft Sri Lankas in Berlin: My Dream Home Programme
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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