# Aufenthalt & Einbürgerung in Spanien für Deutsche

> Spanien: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 10 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/spanien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Als EU-Bürger dürfen Deutsche in Spanien leben und arbeiten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich im Zentralregister für Ausländer eintragen (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE, mit NIE). Die Einbürgerung setzt 10 Jahre Aufenthalt voraus, und Spanien verlangt dabei den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Ministerio de Justicia: Nacionalidad](https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/nacionalidad)
- [Código Civil, Art. 22 und 23 (BOE)](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1889-4763)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Spanien](https://auswander.com/atlas/spanien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
