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Aufenthalt & Einbürgerung: Spanien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Als EU-Bürger dürfen Deutsche in Spanien leben und arbeiten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich im Zentralregister für Ausländer eintragen (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE, mit NIE). Die Einbürgerung setzt 10 Jahre Aufenthalt voraus, und Spanien verlangt dabei den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kann das Certificado de residencia permanente beantragt werden.

Einbürgerung durch Aufenthalt (nacionalidad por residencia) nach 10 Jahren legalem, ununterbrochenem Aufenthalt. Voraussetzungen sind Spanischtest (DELE A2) und Landeskundetest (CCSE). Bei der Eidesleistung muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden – Ausnahmen gelten nur für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und Frankreichs.

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Ehe mit einer spanischen Person: nach 1 Jahr Aufenthalt
  • Geburt in Spanien: nach 1 Jahr Aufenthalt

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Formaler Verzicht ohne erkennbare Folgen
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (SPA 21(2), 22, 23)
Person has been resident in Spain for 10 years immediately prior to the application.
Verzicht (SPA 21(2), 22, 23)
Oath of renunciation of another citizenship (except for citizens of Latin American countries, Andorra, Philippines, Equatorial Guinea, Portugal and Sephardic Jews originally from Spain) required.
Sprache (SPA 21(2), 22, 23)
Adequate social integration (by means of language and civic tests) required.
Staatskunde (SPA 21(2), 22, 23)
Adequate social integration (by means of language and civic tests) required.
Ehe (SPA 22(2)(d), 22(3), 22(4), 23)
Person is the spouse of a citizen and has been married and resident in Spain for 1 year immediately prior to the application. Other conditions: see mode A06 (except renunciation requirement).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Ministerio de Justicia: Nacionalidad
  2. Código Civil, Art. 22 und 23 (BOE)
  3. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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