Auswandern nach Somalia
Aufenthalt & Einbürgerung: Somalia
Aufenthaltserlaubnis Somalia: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
Mehr über Somalia und Vergleich mit anderen Ländern in der kostenlosen auswander.com[munity]
Aufenthaltstitel
Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für Somalia liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.
Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.
- Mindestaufenthalt
- 7 Jahre Aufenthalt
- Verfahren
- Ermessensentscheidung der Behörde
- Bisherige Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
- Sprache
- Keine Sprachanforderung
- Staatskunde / Kultur
- Keine Anforderung
- Ehe mit Staatsangehörigen
- Nur für Ehefrauen von Staatsbürgern (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
- Aufenthalt (SOM 4)
- Person has been resident in Somalia for at least 7 years.
- Verzicht (SOM 4)
- Renunciation of citizenship of another country required.
- Sprache (SOM 4)
- –
- Staatskunde (SOM 4)
- –
- Ehe (SOM 13)
- Person is a woman married to a Somali citizen.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.
