# Aufenthaltserlaubnis Slowakei: Aufenthalt & Einbürgerung

> Slowakei: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 8 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/slowakei/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 8 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Als EU-Bürger können Deutsche in der Slowakei leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierung bei der Fremdenpolizei nötig. Die Einbürgerung setzt 8 Jahre Daueraufenthalt voraus und verlangt grundsätzlich den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Ministerstvo vnútra SR: Štátne občianstvo](https://www.minv.sk/?statne-obcianstvo)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Slowakei](https://auswander.com/atlas/slowakei/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
