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Singapur vergibt Aufenthalt fast ausschließlich über Arbeit: den Employment Pass für Fachkräfte (Punktesystem COMPASS) oder den ONE Pass für Top-Verdiener. Daueraufenthalt (PR) wird nach Ermessen vergeben; die Einbürgerung verlangt den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Employment Pass (EP)
Fach- und Führungskräfte mit Jobangebot
Mindestgehalt ab rund 5.600 S$ pro Monat (steigt mit dem Alter; Finanzsektor höher; ab 2027 6.000 S$)
Bestehen des Punktesystems COMPASS (Gehalt, Qualifikation, Diversität, Lokalanteil)
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre (Erstantrag), Verlängerung bis zu 3 Jahre
Arbeit
Overseas Networks & Expertise (ONE) Pass
Top-Talente mit hohem Gehalt bzw. herausragenden Leistungen
Festes Monatsgehalt von mindestens 30.000 S$ oder herausragende Leistungen in Kunst, Sport, Wissenschaft
Gültigkeit: 5 Jahre; mehrere Firmen gleichzeitig erlaubt
Investition
Global Investor Programme
Unternehmer und Investoren mit großem Vermögen
Investition ab 10 Mio. S$ in ein Unternehmen bzw. ab 25 Mio. S$ über Fonds/Family Office
Gültigkeit: Daueraufenthalt (PR)
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 2 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Permanent Residence kann nach einiger Zeit mit Employment Pass beantragt werden; die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung ohne feste Frist.
Einbürgerung frühestens nach 2 Jahren als Permanent Resident (nach mindestens 2–6 Jahren Aufenthalt). Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden; männliche Neubürger bzw. deren Söhne können wehrpflichtig werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Application (discretionary)
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Nur für Ehefrauen von Staatsbürgern (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 123(1), 126, Sections 16-17, Third Schedule)
Person has been resident in Singapore for 12 months immediately prior to the application, and was resident in the country for 10 out of 12 years prior to the application.
Verzicht (Const 123(1), 126, Sections 16-17, Third Schedule)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (Const 123(1), 126, Sections 16-17, Third Schedule)
Elementary knowledge of English, Malay, Mandarin or Tamil (unless the person has attained the age of 45 or is deaf or dumb). Adequate knowledge of the national language.
Staatskunde (Const 123(1), 126, Sections 16-17, Third Schedule)
Oath of allegiance required.
Ehe (Const 123(2), 126, Sections 16-17, Third Schedule)
Person is the female spouse of a male citizen, and has been continuously resident in Singapore for 2 years immediately prior to the application. Other conditions: good character, intent to reside permanently in Singapore, renunciation of citizenship of another country, and oath of allegiance.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.