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Auswandern nach Serbien

Aufenthalt & Einbürgerung: Serbien

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Serbien bleiben; für längere Aufenthalte gibt es die befristete Aufenthaltsgenehmigung (privremeni boravak) – seit 2024 für bis zu 3 Jahre und online zu beantragen, u. a. über Arbeit, Immobilienbesitz oder Familie. Nach 5 Jahren ist der Daueraufenthalt möglich.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Angestellte, Selbstständige und Remote-Arbeitende

  • Antrag online über das Portal für Ausländer
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis der selbstständigen Tätigkeit

Gültigkeit: bis zu 3 Jahre

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Aufenthalt über Immobilienbesitz

Eigentümer einer Wohnimmobilie in Serbien

  • Eigentum an einer bewohnbaren Immobilie (kein Mindestwert)
  • Krankenversicherung und Mittel für den Lebensunterhalt

Gültigkeit: bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Familie

Familienzusammenführung

Ehepartner und Kinder von Serben bzw. Residenten

  • Nachweis der Familienbeziehung

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 8 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nur eingeschränkt erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem befristeten Aufenthalt kann der Daueraufenthalt (stalno nastanjenje) beantragt werden; bei Ehe mit Serben nach 3 Jahren.

Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt (insgesamt also rund 8 Jahre). Dafür ist grundsätzlich die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit bzw. eine Verzichtserklärung nötig.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht grundsätzlich erforderlich, mit wichtigen Ausnahmen
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (SER 14, 15)
Person has been uninterruptedly resident in Serbia for at least 3 years.
Verzicht (SER 14, 15)
Renunciation or automatic loss of citizenship of another country (unless legally impossible or unreasonable) required. Retention of original citizenship is permitted on the basis of a bilateral treaty with Bosnia and Herzegovina (2007-).
Sprache (SER 14, 15)
–
Staatskunde (SER 14, 15)
Written statement of loyalty required.
Ehe (SER 17)
Person has been the spouse of a citizen for 3 years, has permanent residence in Serbia, and submits a written statement of loyalty.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Welcome to Serbia (Regierungsportal für Ausländer)
  2. Private.law Wiki: Serbia residence permit

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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