Arbeit
Iqama (Arbeit)
Angestellte saudischer Arbeitgeber
- Arbeitsvisum über den Arbeitgeber
- Gesundheitscheck, beglaubigte Abschlüsse
Gültigkeit: 1 bis 2 Jahre, verlängerbar
Auswandern nach Saudi-Arabien
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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In Saudi-Arabien ist der Aufenthalt (Iqama) in der Regel an einen Arbeitgeber gebunden. Mit der Premium Residency gibt es eine Aufenthaltsform ohne Sponsor, u. a. für Fachkräfte, Investoren und Immobilieneigentümer.
Arbeit
Angestellte saudischer Arbeitgeber
Gültigkeit: 1 bis 2 Jahre, verlängerbar
Investition
Vermögende, Fachkräfte, Investoren, Unternehmer und Immobilieneigentümer
Gültigkeit: jährlich, 5 Jahre oder unbefristet je nach Variante
Familie
Ehepartner und Kinder von Iqama-Inhabern
Gültigkeit: an den Aufenthalt des Antragstellers gebunden
Daueraufenthalt über die unbefristete Premium Residency; in den Kategorien nach Erfüllung der Bedingungen für 30 Monate innerhalb von 5 Jahren.
Einbürgerung nach 5 Jahren mit Daueraufenthalt (Iqama), praktisch aber nur in Ausnahmefällen. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Zuletzt geprüft: 21.10.2026
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.