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Auswandern nach Russland

Aufenthalt & Einbürgerung: Russland

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Russland vergibt zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (RVP, meist über eine jährliche Quote) und danach eine Aufenthaltserlaubnis (VNZh). Für hochqualifizierte Fachkräfte und bestimmte Gruppen gibt es vereinfachte Wege. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren mit VNZh möglich. Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen nach Russland ab.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Hochqualifizierte Fachkraft (VKS)

Fachkräfte mit hohem Gehalt bei einem russischen Arbeitgeber

  • Bruttogehalt von mindestens rund 2,8 Mio. Rubel pro Jahr (je nach Branche geringer)
  • Arbeitserlaubnis über den Arbeitgeber

Gültigkeit: bis zu 3 Jahre; VNZh ohne vorherige RVP möglich

Weitere

Befristete Aufenthaltserlaubnis (RVP)

Ausländer, die sich in Russland niederlassen möchten

  • Platz in der jährlichen Quote (ohne Quote u. a. bei Ehe mit Russen seit 3 Jahren)
  • Prüfungen in russischer Sprache, Geschichte und Rechtsgrundlagen (mit Ausnahmen)
  • Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis

Gültigkeit: 3 Jahre

Weitere

Aufenthalt nach Erlass Nr. 702 („gemeinsame Werte“)

Bürger bestimmter Länder, die die Politik ihres Landes ablehnen, darunter Deutschland

  • Antrag mit Erklärung, ohne Quote und ohne Sprachprüfung

Gültigkeit: RVP 3 Jahre

Familie

Familiennachzug

Ehepartner und Kinder russischer Staatsbürger

  • Nachweis der Ehe bzw. Verwandtschaft

Gültigkeit: befristet bzw. VNZh

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 1 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Die Aufenthaltserlaubnis (VNZh) kann nach mindestens 1 Jahr mit RVP beantragt werden; sie wird für 5 Jahre bzw. unbefristet erteilt. Für hochqualifizierte Fachkräfte entfällt die RVP.

Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit VNZh und Russischkenntnissen. Laut GLOBALCIT wird kein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit verlangt.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (RUS 15.1(1), 21)
Person has been resident in Russia for 5 years uninterrupted, under the permanent residence permit (note: it may take many years before a foreigner qualifies for the permanent residence permit).
Verzicht (No provision)
–
Sprache (RUS 15.1(2), 15.4, 21)
Proficiency in Russian language required.
Staatskunde (RUS 15.1(3), 15.4, 21)
Person must prove knowledge on Russian history and law via test.
Ehe (RUS 16.2(5), 18, 21)
Person is married to a citizen, lives in Russia, and they have common (adopted) children.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. GW2RU: Temporary residence permit in Russia 2026
  2. UNHCR Russland: Legal integration
  3. Auswärtiges Amt: Russland – Reise- und Sicherheitshinweise
  4. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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