# Aufenthaltserlaubnis Rumänien: Aufenthalt & Einbürgerung

> Rumänien: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 4 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/rumaenien/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 4 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Deutsche dürfen als EU-Bürger in Rumänien leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate wird das Registrierungszertifikat bei der Generalinspektion für Einwanderung beantragt. Für EU-Bürger halbiert sich die Einbürgerungsfrist auf 4 Jahre; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Asylum in Europe (AIDA): Romania – Naturalisation](https://asylumineurope.org/reports/country/romania/content-international-protection/status-and-residence/naturalisation/)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Rumänien](https://auswander.com/atlas/rumaenien/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
