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Auswandern nach Rumänien

Aufenthalt & Einbürgerung: Rumänien

Aufenthaltserlaubnis Rumänien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen als EU-Bürger in Rumänien leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate wird das Registrierungszertifikat bei der Generalinspektion für Einwanderung beantragt. Für EU-Bürger halbiert sich die Einbürgerungsfrist auf 4 Jahre; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 4 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).

Regulär sind 8 Jahre Aufenthalt erforderlich (5 bei Ehe mit einer rumänischen Person); für Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten und der Schweiz halbiert sich die Frist. Dazu Rumänischkenntnisse, Grundkenntnisse in Kultur und Verfassung, ausreichende Mittel und ein Treueeid (Gesetz 21/1991).

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
8 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (ROM 8(1), 8(3))
Person has been resident in Romania for 8 years.
Verzicht (ROM 8(1), 8(3))
–
Sprache (ROM 8(1), 8(3))
Proficiency in Romanian language required.
Staatskunde (ROM 8(1), 8(3))
Knowledge of the country's culture, history, Constitution and national anthem required.
Ehe (ROM 8(1), 8(3))
Person is the spouse of a citizen and has resided in Romania, in common household, with the spouse for at least 5 years. Other conditions: see A06.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Asylum in Europe (AIDA): Romania – Naturalisation
  2. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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