# Aufenthaltserlaubnis Portugal: Aufenthalt & Einbürgerung

> Portugal: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 10 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/portugal/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Als EU-Bürger können Deutsche in Portugal ohne Visum leben und arbeiten; nach drei Monaten ist die Anmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Cidadão da UE) bei der Gemeinde nötig. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2025/26 ist die Einbürgerung erst nach 10 Jahren Aufenthalt möglich. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Justiça.gov.pt: Nacionalidade portuguesa](https://justica.gov.pt/Registos/Nacionalidade)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Portugal](https://auswander.com/atlas/portugal/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
