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Auswandern nach Portugal

Aufenthalt & Einbürgerung: Portugal

Aufenthaltserlaubnis Portugal: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Als EU-Bürger können Deutsche in Portugal ohne Visum leben und arbeiten; nach drei Monaten ist die Anmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Cidadão da UE) bei der Gemeinde nötig. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2025/26 ist die Einbürgerung erst nach 10 Jahren Aufenthalt möglich. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).

Seit der Reform von 2025 sind für Neuanträge 10 Jahre legaler Aufenthalt erforderlich (für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder 7 Jahre); die Frist zählt ab Erteilung des Aufenthaltstitels. Verlangt werden Portugiesischkenntnisse (A2), ein Staatsbürgerkunde-Test und ein Bekenntnis zur Verfassung. Vor der Reform galten 5 Jahre – maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft mit einer portugiesischen Person: nach 3 Jahren

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (POR 6(1))
Person has been resident in Portugal for 5 years.
Verzicht (POR 6(1))
–
Sprache (POR 6(1))
Sufficient knowledge of Portuguese language required.
Staatskunde (POR 6(1))
Existence of an effective link with the national community required.
Ehe (POR 3)
Person has been the spouse or unmarried partner (recognised by a court of law) of a citizen for more than 3 years. No effective connection to community requirement. Other conditions: no effective link with another country, no conviction for committing a crime that carries a prison sentence of 3 years or more, and no public function or non-obligatory service for a foreign state.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Justiça.gov.pt: Nacionalidade portuguesa
  2. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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