# Aufenthaltserlaubnis Polen: Aufenthalt & Einbürgerung

> Polen: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 8 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/polen/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 8 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Als EU-Bürger können Deutsche in Polen leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierung beim Woiwoden nötig. Die Anerkennung als polnischer Staatsbürger ist derzeit nach 3 Jahren mit Daueraufenthaltsrecht möglich – eine Verlängerung der Fristen ist politisch geplant.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [Fragomen: How to qualify for permanent residence and Polish citizenship](https://www.fragomen.com/insights/how-to-qualify-for-permanent-residence-and-polish-citizenship.html)
- [Polskie Radio: Poland plans tougher citizenship rules for foreigners](https://www.polskieradio.pl/395/7789/Artykul/3686738,poland-plans-tougher-citizenship-rules-for-foreigners)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Polen](https://auswander.com/atlas/polen/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
