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Peru vergibt u. a. ein Rentista-Visum für Personen mit lebenslangem Einkommen, das direkt zum Daueraufenthalt führt, sowie Aufenthalt für Arbeit, Familie und Investition. Die Einbürgerung ist nach 2 Jahren legalem Aufenthalt möglich.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Rentista
Rentner und Personen mit lebenslangem passivem Einkommen
Nachweis einer Rente bzw. dauerhaften Einkommens von mindestens 1.000 US$ netto pro Monat (plus 500 US$ je Angehörigem)
Keine abhängige Beschäftigung in Peru
Gültigkeit: unbefristet (Daueraufenthalt)
Arbeit
Residencia – Trabajador
Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag in Peru
Vom Arbeitsministerium genehmigter Arbeitsvertrag
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar
Familie
Residencia – Familiar de residente
Ehepartner und Angehörige von Peruanern oder Residenten
Nachweis der Familienbeziehung
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 2 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Nach 3 Jahren befristetem Aufenthalt kann der Daueraufenthalt (inmigrante) beantragt werden; das Rentista-Visum gewährt ihn direkt.
Einbürgerung nach 2 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt (eine Verlängerung auf 5 Jahre ist politisch im Gespräch), mit Spanisch-, Geschichts- und Kulturprüfung sowie Einkommen. Peru verlangt keinen Verzicht.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
2 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
Person has been resident in Peru for a continuous period of at least 2 years.
Verzicht (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
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Sprache (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
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Staatskunde (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
Person is the spouse of a citizen and has been resident in Peru, with common household, for 2 years. Other conditions: clean criminal record, good behaviour and morals, no contagious disease, and sound mind.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.