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Auswandern nach Peru

Aufenthalt & Einbürgerung: Peru

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Peru vergibt u. a. ein Rentista-Visum für Personen mit lebenslangem Einkommen, das direkt zum Daueraufenthalt führt, sowie Aufenthalt für Arbeit, Familie und Investition. Die Einbürgerung ist nach 2 Jahren legalem Aufenthalt möglich.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Rentista

Rentner und Personen mit lebenslangem passivem Einkommen

  • Nachweis einer Rente bzw. dauerhaften Einkommens von mindestens 1.000 US$ netto pro Monat (plus 500 US$ je Angehörigem)
  • Keine abhängige Beschäftigung in Peru

Gültigkeit: unbefristet (Daueraufenthalt)

Arbeit

Residencia – Trabajador

Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag in Peru

  • Vom Arbeitsministerium genehmigter Arbeitsvertrag

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Familie

Residencia – Familiar de residente

Ehepartner und Angehörige von Peruanern oder Residenten

  • Nachweis der Familienbeziehung

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 3 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 2 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 3 Jahren befristetem Aufenthalt kann der Daueraufenthalt (inmigrante) beantragt werden; das Rentista-Visum gewährt ihn direkt.

Einbürgerung nach 2 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt (eine Verlängerung auf 5 Jahre ist politisch im Gespräch), mit Spanisch-, Geschichts- und Kulturprüfung sowie Einkommen. Peru verlangt keinen Verzicht.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
2 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
Person has been resident in Peru for a continuous period of at least 2 years.
Verzicht (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
–
Sprache (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
–
Staatskunde (PER 3(1), Supreme Decree no. 004-97-IN 8(a), 15 (revoked by Law 27532 in 2001?))
–
Ehe (PER 4(2), Supreme Decree no. 004-97-IN 16(b), 20)
Person is the spouse of a citizen and has been resident in Peru, with common household, for 2 years. Other conditions: clean criminal record, good behaviour and morals, no contagious disease, and sound mind.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Superintendencia Nacional de Migraciones (gob.pe)
  2. IMI Daily: Peru Independent Means Visa (Rentista)
  3. Rio Times: Retire in Peru as a foreigner (2026)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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