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Auswandern nach Paraguay

Aufenthalt & Einbürgerung: Paraguay

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Paraguay vergibt zunächst eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre; danach kann man in den Daueraufenthalt wechseln. Seit dem neuen Migrationsgesetz (Ende 2025) gibt es keinen direkten Weg mehr über eine reine Bankeinlage. Die Einbürgerung ist nach 3 Jahren Daueraufenthalt möglich.

Aufenthaltstitel

Weitere

Residencia temporal

Personen mit Nachweis wirtschaftlicher Solvenz, Arbeit, Studium oder Familie

  • Führungszeugnis (apostilliert und übersetzt), Geburtsurkunde, Pass
  • Nachweis wirtschaftlicher Solvenz (seit Juli 2026 strengere Kriterien, Resolution 407)
  • Antrag bei der Dirección Nacional de Migraciones in Asunción

Gültigkeit: 2 Jahre, Voraussetzung für den Daueraufenthalt

Investition

Daueraufenthalt über Investition (SUACE)

Investoren mit Unternehmensinvestition in Paraguay

  • Investition über das staatliche Investorenprogramm (SUACE), Höhe nach Programm

Gültigkeit: unbefristet

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 2 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 3 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nur eingeschränkt erlaubt

Nach 2 Jahren vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung kann der Daueraufenthalt beantragt werden.

Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt mit Nachweis von Lebensunterhalt und gutem Leumund. Paraguay erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit nur mit Ländern, mit denen ein Abkommen besteht (z. B. Spanien, Italien); für Deutsche ist sie daher nicht gesichert.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
3 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Keine Erleichterung für Ehepartner
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 148, Supreme Court Internal Guidelines 46)
Person has been resident in Paraguay for at least 3 years.
Verzicht (Const 148, Supreme Court Internal Guidelines 46)
–
Sprache (Const 148, Supreme Court Internal Guidelines 46)
Basic knowledge of one of Paraguay's official languages.
Staatskunde (Const 148, Supreme Court Internal Guidelines 46)
Basic knowledge of the history and geography of the country, and of the constitutional provisions dealing with loss of Paraguayan citizenship.
Ehe (No provision)
–

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Última Hora: Paraguay vive un auge migratorio (Juli 2026)
  2. IMI Daily: Paraguay granted 29,765 residencies in the first half of 2026

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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