Flagge Papua-Neuguinea

Auswandern nach Papua-Neuguinea

Aufenthalt & Einbürgerung: Papua-Neuguinea

Aufenthaltserlaubnis Papua-Neuguinea: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Aufenthaltstitel

Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für Papua-Neuguinea liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.

Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.

Mindestaufenthalt
8 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 67)
Residence for 8 years required.
Verzicht (Const 67)
Renunciation of foreign citizenship required (except if person is a citizen of a prescribed country and obtained permission for retention of citizenship).
Sprache (Const 67)
Person speaks and understands language.
Staatskunde (Const 67)
Respect for customs and cultures of the country, reasonable knowledge and understanding of the rights, privileges, responsibilities and duties of citizenship.
Ehe (Const 66(4))
Spouse of a citizen can apply to the Minister for citizenship by marriage. Criteria: Residence for 12 months in preceding 3 years, good character, marriage valid in PNG laws (but not under custom) and renounce other citizenship (unless a dual citizen).

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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