# Aufenthalt & Einbürgerung im Oman für Deutsche

> Oman: Einbürgerung nach 20 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/oman/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Einbürgerung frühestens nach 20 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Im Oman ist der Aufenthalt meist an einen Arbeitgeber gebunden; Investoren erhalten eine langfristige „Golden Residency“ ab 200.000 OMR. Die Einbürgerung erfordert 20 Jahre Aufenthalt und den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

## Aufenthaltstitel

- Residence Card (Arbeit) – Angestellte omanischer Arbeitgeber
- Golden Residency (Investoren) – Investoren, Unternehmer und Immobilienkäufer
- Familiennachzug – Ehepartner und Kinder von Aufenthaltsberechtigten

## Amtliche Quellen

- [Oman Observer: Property-linked visas and residency rules](https://www.omanobserver.om/ampArticle/1191803)
- [Middle East Briefing: New Oman Golden Visa](https://www.middleeastbriefing.com/news/?p=4902)
- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)](https://hdl.handle.net/1814/73190)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Oman](https://auswander.com/atlas/oman/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
