# Aufenthaltserlaubnis Österreich: Aufenthalt & Einbürgerung

> Österreich: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 6 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/oesterreich/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 6 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Als EU-Bürger können Deutsche ohne Visum in Österreich leben und arbeiten. Wer länger als drei Monate bleibt, braucht innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung. Einbürgerung ist für EWR-Staatsangehörige nach sechs Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit muss dafür grundsätzlich aufgegeben werden.

## Aufenthaltstitel

- EU-Freizügigkeit – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [oesterreich.gv.at: Vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren](https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/1/Vorzeitige-Verleihung-nach-sechs-Jahren.html)
- [oesterreich.gv.at: Verleihung der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren](https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/1/Verleihung-nach-zehn-Jahren.html)
- [oesterreich.gv.at: Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen](https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/1/Seite.260421.html)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Österreich](https://auswander.com/atlas/oesterreich/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
