# Aufenthalt & Einbürgerung in Norwegen für Deutsche

> Norwegen: Freizügigkeit für Deutsche, Daueraufenthalt nach 5 Jahren, Einbürgerung nach 8 Jahren. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/norwegen/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Deutsche genießen Freizügigkeit (kein Visum, keine Arbeitserlaubnis nötig); Daueraufenthalt in der Regel nach 5 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 8 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: erlaubt.

Als EWR-Bürger können Deutsche in Norwegen ohne Aufenthaltserlaubnis leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierung bei der Polizei nötig. Einbürgerung ist nach 8 Jahren möglich (6 Jahre mit ausreichendem Einkommen); die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2020 erlaubt.

## Aufenthaltstitel

- Freizügigkeit (EWR) – Deutsche Staatsangehörige

## Amtliche Quellen

- [UDI: Citizenship](https://www.udi.no/en/want-to-apply/citizenship/)
- [UNE: Norwegian citizenship](https://www.une.no/en/case-types-and-countries/norwegian-citizenship/)
- [Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004L0038)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Norwegen](https://auswander.com/atlas/norwegen/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
