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Aufenthalt & Einbürgerung: Norwegen

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Als EWR-Bürger können Deutsche in Norwegen ohne Aufenthaltserlaubnis leben und arbeiten; bei Aufenthalten über drei Monate ist die Registrierung bei der Polizei nötig. Einbürgerung ist nach 8 Jahren möglich (6 Jahre mit ausreichendem Einkommen); die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 2020 erlaubt.

Aufenthaltstitel

Freizügigkeit

Freizügigkeit (EWR)

Deutsche Staatsangehörige

  • Bis 3 Monate: nur gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Länger als 3 Monate: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung
  • Anmeldung bei der zuständigen Behörde nach den Regeln des Landes

Gültigkeit: Kein Visum und keine Arbeitserlaubnis nötig; Anmeldebescheinigung je nach Land

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 8 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 Richtlinie 2004/38/EG).

In der Regel 8 Jahre Aufenthalt innerhalb der letzten 11 Jahre; mit ausreichendem Einkommen 6 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre. Erforderlich sind mündliche Norwegischkenntnisse (B1) und der bestandene Staatsbürgerkundetest sowie Straffreiheit.

Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit

  • Ehe mit einer norwegischen Person: 5 Jahre Aufenthalt, Ehe und Aufenthalt zusammen mindestens 7 Jahre
  • Staatsangehörige nordischer Länder: nach 2 Jahren

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
8 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachnachweis bzw. Sprachtest
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (NOR 7, 8)
Person has resided in Norway for a total of 8 years in the last 11 years with residence or work permits of at least 1 year duration, or, if person has sufficient income (established by regulation) according to a tax settlement, for a total of 6 years in the last 10 years with residence or work permits of at least 1 year duration.
Verzicht (NOR 7, 8)
–
Sprache (NOR 7, 8)
If applicant is between 18 and 67 years old, there is a requirement of passing at a minimum level B1 in an oral test in Norwegian.
Staatskunde (NOR 7, 8)
Person must pass a civic integration test.
Ehe (NOR 12)
Person is the spouse of a citizen, with common household. Ordinary naturalisation applies (see A06) with reduced residency requirement: Person must have has resided in Norway at least 5 out of the last 10 years with residence or work permits of at least 1 year. In addition, the duration of the residence and the duration of the marriage with citizen must total a minimum of 7 years.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. UDI: Citizenship
  2. UNE: Norwegian citizenship
  3. Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), EUR-Lex

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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