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Auswandern nach Nordmazedonien

Aufenthalt & Einbürgerung: Nordmazedonien

Aufenthaltserlaubnis Nordmazedonien: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Nordmazedonien bleiben. Längere Aufenthalte erfordern eine befristete Aufenthaltserlaubnis, etwa über Arbeit, Unternehmen, Familie oder Immobilienbesitz; seit September 2025 sind die Anforderungen vereinfacht. Ein eigenes Visum für digitale Nomaden gibt es nicht.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Befristeter Aufenthalt – Arbeit

Angestellte mit Arbeitgeber in Nordmazedonien

  • Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis
  • Seit 2025 nur noch Führungszeugnis des Landes der letzten 12 Monate; kein Nachweis von Mitteln und Krankenversicherung bei Beschäftigung

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Selbstständigkeit

Befristeter Aufenthalt – Unternehmen

Gründer und Geschäftsführer eigener Firmen

  • Eingetragene Firma mit Geschäftstätigkeit

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Familie

Befristeter Aufenthalt – Familie

Angehörige mazedonischer Staatsangehöriger bzw. Residenten

  • Nachweis der Familienbeziehung

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 7 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Nach 5 Jahren ununterbrochenem befristetem Aufenthalt kann der Daueraufenthalt beantragt werden.

Einbürgerung nach mindestens 7 Jahren mit Daueraufenthalt, mit Mazedonischkenntnissen und Lebensunterhalt. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden bzw. erlöschen.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
7 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (MAC 7)
Person has been permanently resident in Macedonia for at least 7 years.
Verzicht (MAC 7)
Renunciation or automatic loss of citizenship of another country required.
Sprache (MAC 7)
Knowledge of language of Macedonia required.
Staatskunde (MAC 7)
Oath of loyalty required.
Ehe (MAC 9)
Person has been the spouse of a citizen for at least 3 years and has been resident in Macedonia for at least 1 year. Other conditions: see A06 (except language proficiency, renunciation requirement and income requirement). Or person has been the spouse of a citizen for at least 8 years, permanently resides abroad, and has a genuine bond with Macedonia. Other conditions: see A06 (except language proficiency, renunciation requirement and income requirement).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. Karanović & Partners: Temporary residence and employment of foreigners in North Macedonia – 2025 amendments
  2. EY: North Macedonia simplifies temporary residence permit requirements
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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