Auswandern in den Niger
Aufenthalt & Einbürgerung: Niger
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Aufenthaltstitel
Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für Niger liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.
Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.
- Mindestaufenthalt
- 10 Jahre Aufenthalt
- Verfahren
- Ermessensentscheidung der Behörde
- Bisherige Staatsangehörigkeit
- Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
- Sprache
- Keine Sprachanforderung
- Staatskunde / Kultur
- Keine Anforderung
- Ehe mit Staatsangehörigen
- Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
- Aufenthalt (NIG 24-28)
- Person has been habitually resident for at least 10 years.
- Verzicht (NIG 24-28)
- –
- Sprache (NIG 24-28)
- –
- Staatskunde (NIG 24-28)
- –
- Ehe (NIG 13-19)
- Person is married to a citizen. Other conditions: 3 years residence in Niger after marriage, good character, not involved in banditry or trafficking in drugs or other illegal activity, sufficient means, integrated into Niger society.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.
