Aufenthaltserlaubnis Neuseeland: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Neuseeland vergibt den Daueraufenthalt (Resident Visa) vor allem an Fachkräfte über die Skilled Migrant Category und an Arbeitnehmer akkreditierter Arbeitgeber. Junge Deutsche können mit dem Working Holiday Visa kommen. Einbürgerung nach 5 Jahren mit Resident Visa; die doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt.
Aufenthaltstitel
Arbeit
Skilled Migrant Category Resident Visa
Fachkräfte mit Jobangebot in Neuseeland
Punktesystem (6 Punkte) über Berufsregistrierung, Qualifikation oder Einkommen plus Arbeitserfahrung in Neuseeland
Alter bis 55, Englisch
Gültigkeit: Resident Visa (unbefristet)
Arbeit
Accredited Employer Work Visa (AEWV)
Arbeitnehmer mit Jobangebot eines akkreditierten Arbeitgebers
Job-Check durch den Arbeitgeber, Mindestlohnvorgaben
Gültigkeit: befristet, bis zu 5 Jahre
Arbeit
Working Holiday Visa Deutschland
Deutsche von 18 bis 30 Jahren
Rückflugticket oder Mittel dafür
Startkapital
Krankenversicherung
Gültigkeit: 12 Monate
Investition
Active Investor Plus
Investoren
Investition in Neuseeland (Growth-Kategorie ab 5 Mio. NZ$, Balanced ab 10 Mio. NZ$)
Gültigkeit: Resident Visa
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Parent Retirement Resident Visa
Eltern eines erwachsenen Kindes in Neuseeland, ab 66 Jahren
Investition von 1 Mio. NZ$, verfügbare Mittel und jährliches Einkommen
Gültigkeit: Resident Visa
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt
Das Resident Visa ist unbefristet; nach 2 Jahren kann ein Permanent Resident Visa (unbefristete Reiseberechtigung) beantragt werden.
Einbürgerung nach 5 Jahren mit Resident Visa: mindestens 240 Tage Anwesenheit in jedem der 5 Jahre und insgesamt mindestens 1.350 Tage. Zeit mit befristeten Visa zählt nicht. Dazu Englischkenntnisse, guter Leumund und die Absicht, in Neuseeland zu leben.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (NZL 8)
Person must be present in New Zealand (or in the Cook Islands, Niue or Tokelau) for a minimum of 1350 days during the 5 years immediately preceding the date of application and for at least 240 days in each of those 5 years and person intends to continue to reside in NZ or to enter into Crown service under the NZ government or service under an international organisation of which NZ is a member, or service in the employment of an entity resident or established in NZ.
Verzicht (NZL 8)
–
Sprache (NZL 8)
Sufficient knowledge of English required.
Staatskunde (NZL 8)
Person must have sufficient knowledge of the responsibilities and privileges of citizenship.
Ehe (No provision)
–
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.