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Aufenthalt & Einbürgerung: Namibia

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Namibia hat kein eigenes Rentnervisum; Ruheständler beantragen meist eine befristete oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung mit Einkommensnachweis. Für Arbeit braucht man eine Arbeitserlaubnis. Die Einbürgerung ist erst nach langer Zeit möglich, die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erlaubt.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Aufenthaltsgenehmigung für Ruheständler

Rentner mit regelmäßigem Einkommen

  • Nachweis von Rente bzw. Einkommen (Schwelle wird von der Behörde festgelegt, Quellen nennen sehr unterschiedliche Beträge)
  • Führungszeugnisse aus Deutschland und Namibia, ärztliches Attest

Gültigkeit: befristet bzw. Permanent Residence nach Ermessen

Arbeit

Employment Permit

Arbeitnehmer mit Jobangebot in Namibia

  • Nachweis, dass keine namibische Fachkraft verfügbar ist
  • Arbeitgeber unterstützt den Antrag

Gültigkeit: bis zu 2–3 Jahre

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Digital Nomad Visa

Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber

  • Nachweis eines monatlichen Auslandseinkommens nach Vorgabe

Gültigkeit: bis zu 6 Monate

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Permanent Residence wird nach Ermessen erteilt, z. B. an Ruheständler mit hohem Einkommen oder Ehepartner von Namibiern; eine feste Frist gibt es nicht.

Einbürgerung nach 10 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt; die bisherige Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Keine Sprachanforderung
Staatskunde / Kultur
Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 4(5), NAM 5)
Person has been lawfully and ordinarily resident for at least 10 years.
Verzicht (Const 4(5), NAM 5)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (Const 4(5), NAM 5)
–
Staatskunde (Const 4(5), NAM 5)
Adequate knowledge of responsibilities and privileges of Namibian citizenship required
Ehe (Const 4(3), NAM 3)
Person has been married to a citizen for at least 10 years.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. IBN Immigration: Namibia Permanent Residence
  2. VisaAtlas: Namibia retirement permanent residence

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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