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Namibia hat kein eigenes Rentnervisum; Ruheständler beantragen meist eine befristete oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung mit Einkommensnachweis. Für Arbeit braucht man eine Arbeitserlaubnis. Die Einbürgerung ist erst nach langer Zeit möglich, die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erlaubt.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Aufenthaltsgenehmigung für Ruheständler
Rentner mit regelmäßigem Einkommen
Nachweis von Rente bzw. Einkommen (Schwelle wird von der Behörde festgelegt, Quellen nennen sehr unterschiedliche Beträge)
Führungszeugnisse aus Deutschland und Namibia, ärztliches Attest
Gültigkeit: befristet bzw. Permanent Residence nach Ermessen
Arbeit
Employment Permit
Arbeitnehmer mit Jobangebot in Namibia
Nachweis, dass keine namibische Fachkraft verfügbar ist
Arbeitgeber unterstützt den Antrag
Gültigkeit: bis zu 2–3 Jahre
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Digital Nomad Visa
Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber
Nachweis eines monatlichen Auslandseinkommens nach Vorgabe
Gültigkeit: bis zu 6 Monate
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Permanent Residence wird nach Ermessen erteilt, z. B. an Ruheständler mit hohem Einkommen oder Ehepartner von Namibiern; eine feste Frist gibt es nicht.
Einbürgerung nach 10 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt; die bisherige Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Erleichtert für Ehepartner (ohne Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (Const 4(5), NAM 5)
Person has been lawfully and ordinarily resident for at least 10 years.
Verzicht (Const 4(5), NAM 5)
Renunciation of citizenship of another country required.
Sprache (Const 4(5), NAM 5)
–
Staatskunde (Const 4(5), NAM 5)
Adequate knowledge of responsibilities and privileges of Namibian citizenship required
Ehe (Const 4(3), NAM 3)
Person has been married to a citizen for at least 10 years.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.