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Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Montenegro bleiben. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis gibt es u. a. über Arbeit, Unternehmen, Familie oder Immobilienbesitz – letzteres seit Januar 2026 erst ab einem Steuerwert von 150.000 €. Nach 5 Jahren ist der Daueraufenthalt möglich.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Aufenthalt über Immobilienbesitz
Immobilieneigentümer
Immobilie mit einem Steuerwert von mindestens 150.000 € (seit Januar 2026)
Krankenversicherung und Mittel für den Lebensunterhalt
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar; keine Erwerbstätigkeit erlaubt
Arbeit
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Angestellte und Firmeninhaber
Arbeitsvertrag oder eigenes Unternehmen in Montenegro
Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar
Remote-Arbeit / Digital Nomad
Digitale Nomaden
Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber
Nachweis der Remote-Tätigkeit und ausreichender Mittel
Gültigkeit: bis zu 2 Jahre
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Nach 5 Jahren ununterbrochener befristeter Aufenthaltserlaubnis kann der Daueraufenthalt beantragt werden.
Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt; die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (MON 8)
Person has been resident in Montenegro for 10 years uninterrupted immediately before the application.
Verzicht (MON 8)
Renunciation or automatic loss of citizenship of another country required.
Sprache (MON 8)
Command of language of Montenegro required.
Staatskunde (MON 8)
–
Ehe (MON 11)
Person has been the spouse of a citizen for 3 years and has been resident in Montenegro for 5 years. Other conditions: see A06 (except loss/renunciation of citizenship of another country and language competence).
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.