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Auswandern nach Montenegro

Aufenthalt & Einbürgerung: Montenegro

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Montenegro bleiben. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis gibt es u. a. über Arbeit, Unternehmen, Familie oder Immobilienbesitz – letzteres seit Januar 2026 erst ab einem Steuerwert von 150.000 €. Nach 5 Jahren ist der Daueraufenthalt möglich.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Aufenthalt über Immobilienbesitz

Immobilieneigentümer

  • Immobilie mit einem Steuerwert von mindestens 150.000 € (seit Januar 2026)
  • Krankenversicherung und Mittel für den Lebensunterhalt

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar; keine Erwerbstätigkeit erlaubt

Arbeit

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Angestellte und Firmeninhaber

  • Arbeitsvertrag oder eigenes Unternehmen in Montenegro

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Remote-Arbeit / Digital Nomad

Digitale Nomaden

Remote-Arbeitende für ausländische Arbeitgeber

  • Nachweis der Remote-Tätigkeit und ausreichender Mittel

Gültigkeit: bis zu 2 Jahre

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden

Nach 5 Jahren ununterbrochener befristeter Aufenthaltserlaubnis kann der Daueraufenthalt beantragt werden.

Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt; die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (MON 8)
Person has been resident in Montenegro for 10 years uninterrupted immediately before the application.
Verzicht (MON 8)
Renunciation or automatic loss of citizenship of another country required.
Sprache (MON 8)
Command of language of Montenegro required.
Staatskunde (MON 8)
–
Ehe (MON 11)
Person has been the spouse of a citizen for 3 years and has been resident in Montenegro for 5 years. Other conditions: see A06 (except loss/renunciation of citizenship of another country and language competence).

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. IMI Daily: Montenegro sets €150,000 minimum for property-based residency
  2. Flatio: How to get a Montenegro residence permit

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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