Auswandern in die Mongolei
Aufenthalt & Einbürgerung: Mongolei
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Aufenthaltstitel
Keine aktuellen Informationen verfügbar. Zu Visa und Aufenthaltstiteln für Mongolei liegen uns noch keine geprüften Angaben vor. Verbindliche Auskünfte geben die Botschaft des Landes in Deutschland und die zuständige Einwanderungsbehörde.
Länderinformationen und Auslandsvertretungen beim Auswärtigen Amt
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024.
- Mindestaufenthalt
- 5 Jahre Aufenthalt
- Verfahren
- Ermessensentscheidung der Behörde
- Bisherige Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
- Sprache
- Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
- Staatskunde / Kultur
- Staatskunde-/Kulturkenntnisse (ohne formalen Test)
- Ehe mit Staatsangehörigen
- Keine Erleichterung für Ehepartner
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
- Aufenthalt (MON 4(2), 8-10)
- Person has been permanently resident in Mongolia for 5 years.
- Verzicht (MON 4(2), 8-10)
- Renunciation of citizenship of another country required.
- Sprache (MON 4(2), 8-10)
- Proper knowledge of Mongolian customs and language required.
- Staatskunde (MON 4(2), 8-10)
- Proper knowledge of Mongolian customs and language required.
- Ehe (No provision)
- –
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.
