# Aufenthaltserlaubnis Monaco: Aufenthalt & Einbürgerung

> Monaco: Daueraufenthalt nach 10 Jahren, Einbürgerung nach 10 Jahren, Doppelpass nicht erlaubt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/monaco/aufenthalt/
Stand der Daten: 21.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 10 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.

Monaco ist nicht Teil der EU, setzt die Schengen-Regeln aber über Frankreich um. Wer länger als 3 Monate bleibt, braucht eine Carte de Séjour; Voraussetzung sind eine Wohnung in Monaco und ausreichende Mittel. Die Einbürgerung ist erst nach 10 Jahren und nur mit Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit möglich.

## Aufenthaltstitel

- Carte de Séjour (ohne Erwerbstätigkeit) – Finanziell unabhängige Personen und Rentner
- Carte de Séjour mit Arbeitserlaubnis – Angestellte monegassischer Arbeitgeber
- Carte de Séjour für Selbstständige und Unternehmer – Gründer und Geschäftsführer monegassischer Unternehmen

## Amtliche Quellen

- [Konsulat Monaco: Erwerb der Staatsangehörigkeit](https://monaco-consulate.com/?p=885)
- [Global Citizen Solutions: Monaco Carte de Séjour (2026)](https://www.globalcitizensolutions.com/monaco-residency/)

Redaktionell geprüft: 21.10.2026

- [Überblick Monaco](https://auswander.com/atlas/monaco/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
