Aufenthaltserlaubnis Monaco: welche Aufenthaltstitel es gibt – auch für Rentner und Familien –, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.
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Monaco ist nicht Teil der EU, setzt die Schengen-Regeln aber über Frankreich um. Wer länger als 3 Monate bleibt, braucht eine Carte de Séjour; Voraussetzung sind eine Wohnung in Monaco und ausreichende Mittel. Die Einbürgerung ist erst nach 10 Jahren und nur mit Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit möglich.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Carte de Séjour (ohne Erwerbstätigkeit)
Finanziell unabhängige Personen und Rentner
Kauf- oder registrierter Mietvertrag für eine Wohnung in Monaco
Referenzschreiben einer monegassischen Bank über ausreichende Mittel (in der Praxis meist Einlage ab 500.000 €)
Führungszeugnis, persönliches Gespräch bei der Sûreté Publique
Gültigkeit: zunächst 1 Jahr, dann 3 Jahre (ordinaire), nach 10 Jahren 10 Jahre (privilégié)
Arbeit
Carte de Séjour mit Arbeitserlaubnis
Angestellte monegassischer Arbeitgeber
Arbeitserlaubnis (permis de travail) über den Arbeitgeber
Wohnung in Monaco
Gültigkeit: wie oben
Selbstständigkeit
Carte de Séjour für Selbstständige und Unternehmer
Gründer und Geschäftsführer monegassischer Unternehmen
Gewerbegenehmigung des Staates
Wohnung in Monaco und Nachweis der Mittel
Gültigkeit: wie oben
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 10 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nicht erlaubt – die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden
Nach 10 Jahren kann die Carte de Résident Privilégié (gültig 10 Jahre) erteilt werden.
Einbürgerung nach 10 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz ab dem 18. Lebensjahr, im Ermessen des Fürsten. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.