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Auswandern nach Moldau

Aufenthalt & Einbürgerung: Moldau

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Die Republik Moldau erteilt befristete Aufenthaltsrechte u. a. für Arbeit, Investition, Familie und Studium; zuständig ist das Generalinspektorat für Migration. Ein Daueraufenthalt setzt mehrere Jahre befristeten Aufenthalt und Rumänischkenntnisse voraus; die Einbürgerung ist nach 10 Jahren möglich.

Aufenthaltstitel

Arbeit

Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit

Angestellte moldauischer Arbeitgeber

  • Arbeitserlaubnis über den Arbeitgeber (Nationale Agentur für Arbeit)
  • Gehalt mindestens in Höhe des landesweiten Durchschnittslohns

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Investition

Aufenthalt für Investoren

Gesellschafter moldauischer Unternehmen

  • Investition von mindestens 30 Durchschnittsgehältern oder Schaffung mindestens eines Arbeitsplatzes für 2 Jahre Aufenthalt
  • Höhere Investitionen bzw. mehr Arbeitsplätze für 3 bis 5 Jahre (bis 2.000 Durchschnittsgehälter oder 25 Arbeitsplätze)

Gültigkeit: 2 bis 5 Jahre je nach Investitionshöhe (Gesetz 200/2010, Art. 36¹)

Familie

Familienzusammenführung

Familienangehörige moldauischer Staatsbürger oder von Ausländern mit Aufenthaltsrecht

  • Nachweis der Ehe bzw. Verwandtschaft
  • Wohnraum und Unterhalt

Gültigkeit: befristet, verlängerbar

Studium

Aufenthalt zum Studium

Studierende an moldauischen Hochschulen

  • Zulassung einer Bildungseinrichtung

Gültigkeit: für die Dauer des Studiums

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
keine Angabe
Einbürgerung
in der Regel nach 10 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Daueraufenthalt nach mehreren Jahren befristetem Aufenthalt (für Ehepartner moldauischer Staatsbürger nach 3 Jahren); Voraussetzungen sind u. a. Wohnraum, ausreichende Kenntnisse der Staatssprache und keine Vorstrafen in den letzten 3 Jahren.

Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt mit Kenntnissen der Staatssprache und einem Test zur Verfassung. Ein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
10 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Staatskunde- bzw. Kulturtest
Ehe mit Staatsangehörigen
Erleichtert für Ehepartner (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (MOL 17(1)(a))
Person has been resident in Moldova for 10 years.
Verzicht (MOL 17(1)(a))
–
Sprache (MOL 17(1)(a))
Person has knowledge of the official language.
Staatskunde (MOL 17(1)(a))
Person has knowledge of the provisions of the Constitution of Moldova (citizenship test).
Ehe (MOL 17(1)(a))
Person has been the spouse of a citizen for 3 years. Other conditions: see mode A06.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 21.10.2026

  1. Außenministerium der Republik Moldau: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  2. Moldova Invest: Temporary residence for investors
  3. GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Rechtsstand 1.1.2024, CC BY 4.0)

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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