# Aufenthalt & Einbürgerung in Mexiko für Deutsche

> Mexiko: Daueraufenthalt nach 4 Jahren, Einbürgerung nach 5 Jahren, Doppelpass eingeschränkt. Visa & Aufenthaltstitel mit Quellen (Stand 10/2026).

URL: https://auswander.com/atlas/mexiko/aufenthalt/
Stand der Daten: 20.10.2026
Sprache: Deutsch

## Überblick

- Aufenthalt: Daueraufenthalt in der Regel nach 4 Jahren; Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren; doppelte Staatsangehörigkeit: nur eingeschränkt erlaubt.

Für einen längeren Aufenthalt in Mexiko beantragen Deutsche beim mexikanischen Konsulat ein Visum als vorübergehende (residente temporal) oder dauerhafte Einwohner (residente permanente) – meist über finanzielle Solvenz. Nach 4 Jahren vorübergehendem Aufenthalt ist der Daueraufenthalt möglich, nach 5 Jahren die Einbürgerung.

## Aufenthaltstitel

- Residente temporal (finanzielle Unabhängigkeit) – Personen mit regelmäßigem Einkommen oder Ersparnissen, auch Remote-Arbeitende
- Residente permanente (Rentner) – Rentner mit hohem Einkommen
- Residente temporal mit Arbeitserlaubnis – Arbeitnehmer mexikanischer Unternehmen
- Familienzusammenführung – Ehepartner und Familienangehörige von Mexikanern bzw. Residenten

## Amtliche Quellen

- [INM (gob.mx)](https://www.gob.mx/inm)
- [SRE: Carta de naturalización](https://www.gob.mx/sre/acciones-y-programas/carta-de-naturalizacion)
- [Mexperience: Financial criteria for residency in Mexico](https://mexperience.com/financial-criteria-for-residency-in-mexico/)

Redaktionell geprüft: 20.10.2026

- [Überblick Mexiko](https://auswander.com/atlas/mexiko/)

## Quellen und Lizenzen

- [GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (EUI)](https://hdl.handle.net/1814/73190) – CC BY 4.0

Zusammenstellung: auswander.com Auswander-Atlas. Bitte bei Zitaten die Seiten-URL als Quelle angeben.
