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Für einen längeren Aufenthalt in Mexiko beantragen Deutsche beim mexikanischen Konsulat ein Visum als vorübergehende (residente temporal) oder dauerhafte Einwohner (residente permanente) – meist über finanzielle Solvenz. Nach 4 Jahren vorübergehendem Aufenthalt ist der Daueraufenthalt möglich, nach 5 Jahren die Einbürgerung.
Aufenthaltstitel
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residente temporal (finanzielle Unabhängigkeit)
Personen mit regelmäßigem Einkommen oder Ersparnissen, auch Remote-Arbeitende
Netto-Monatseinkommen der letzten 6 Monate von rund 4.300–4.500 US$ oder durchschnittliche Ersparnisse der letzten 12 Monate von rund 73.000–75.000 US$ (Werte je Konsulat, berechnet in UMA)
Antrag beim Konsulat, danach Umtausch in die Aufenthaltskarte beim INM innerhalb von 30 Tagen
Gültigkeit: 1 Jahr, danach bis zu 3 weitere Jahre
Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit
Residente permanente (Rentner)
Rentner mit hohem Einkommen
Deutlich höhere Einkommens- bzw. Vermögensnachweise (z. B. rund 7.400 US$ monatliche Rente)
Gültigkeit: unbefristet
Arbeit
Residente temporal mit Arbeitserlaubnis
Arbeitnehmer mexikanischer Unternehmen
Jobangebot; Arbeitgeber beantragt die Genehmigung beim INM
Gültigkeit: bis zu 4 Jahre
Familie
Familienzusammenführung
Ehepartner und Familienangehörige von Mexikanern bzw. Residenten
Nachweis der Familienbeziehung
Gültigkeit: temporal bzw. permanente
Daueraufenthalt & Einbürgerung
Daueraufenthalt
nach 4 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
nur eingeschränkt erlaubt
Nach 4 Jahren als residente temporal kann man zum residente permanente wechseln (2 Jahre bei Ehe mit einer mexikanischen Person).
Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt (2 Jahre für Lateinamerikaner und Staatsangehörige Spaniens und Portugals; 2 Jahre bei Ehe), mit Spanisch- und Landeskundeprüfung. Bei der Einbürgerung muss formell auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet werden; Deutschland wertet eine solche Erklärung gegenüber einem fremden Staat nicht als Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.
Einbürgerungsrecht im Überblick
Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.
Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderlich
Knowledge of Mexican history and integration in the national culture (both not applicable to minors and persons older than 60).
Ehe (Const 30B(2), MEX 20(2), 21)
Person is the spouse of a citizen and has been resident in Mexico, with common household, for 2 years immediately prior to the application and with no more than 6 months of total absence due to residence abroad. Residence requirement is waived if citizen works abroad in public service of Mexico.
Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.
Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.