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Auswandern nach Marokko

Aufenthalt & Einbürgerung: Marokko

Welche Aufenthaltstitel es gibt, wann ein Daueraufenthalt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen man sich einbürgern lassen kann.

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Deutsche dürfen 90 Tage ohne Visum in Marokko bleiben. Wer länger bleibt, beantragt bei der Polizei bzw. Gendarmerie die Aufenthaltskarte (carte de séjour) – als Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Ehepartner. Nach mehreren Jahren ist eine 10-jährige Karte möglich.

Aufenthaltstitel

Ruhestand / finanzielle Unabhängigkeit

Carte de séjour für Rentner

Rentner mit ausländischer Rente

  • Nachweis der Rente, die nach Marokko überwiesen wird (marokkanisches Bankkonto)
  • Wohnnachweis (Miet- oder Kaufvertrag), Führungszeugnis
  • Antrag bei der Polizei am Wohnort

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Arbeit

Carte de séjour für Arbeitnehmer

Angestellte marokkanischer Arbeitgeber

  • Vom Arbeitsministerium genehmigter Arbeitsvertrag

Gültigkeit: 1 Jahr, verlängerbar

Familie

Carte de séjour für Ehepartner

Ehepartner marokkanischer Staatsangehöriger

  • Heiratsurkunde

Gültigkeit: 1 Jahr, später 10 Jahre

Daueraufenthalt & Einbürgerung

Daueraufenthalt
nach 4 Jahren
Einbürgerung
in der Regel nach 5 Jahren
Doppelte Staatsangehörigkeit
erlaubt

Nach mehreren Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt (je nach Quelle 3–4 Jahre) kann eine 10-jährige Aufenthaltskarte beantragt werden.

Einbürgerung nach 5 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt mit Arabischkenntnissen und Lebensunterhalt; sie wird selten gewährt. Marokko verlangt keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Aus deutscher Sicht: Seit dem 27. Juni 2024 verlieren Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine ausländische annehmen – eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr nötig. Ob das Zielland die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, steht oben.

Einbürgerungsrecht im Überblick

Systematischer Vergleich nach dem GLOBALCIT Citizenship Law Dataset – Rechtsstand 1. Januar 2024. Spätere Reformen sind oben in unserer redaktionellen Zusammenfassung berücksichtigt.

Mindestaufenthalt
5 Jahre Aufenthalt
Verfahren
Ermessensentscheidung der Behörde
Bisherige Staatsangehörigkeit
Kein Verzicht nötig – doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Sprache
Sprachkenntnisse erforderlich (ohne formalen Test)
Staatskunde / Kultur
Keine Anforderung
Ehe mit Staatsangehörigen
Nur für Ehefrauen von Staatsbürgern (mit Aufenthaltsfrist)
Originalwortlaut der Regelungen (englisch) und Rechtsgrundlagen
Aufenthalt (MOR 11(1))
Person has been resident in the country for at least 5 years.
Verzicht (MOR 11(1))
–
Sprache (MOR 11(1))
Sufficient knowledge of Arabic required.
Staatskunde (MOR 11(1))
–
Ehe (MOR 10)
Person is the wife of a citizen, with regular and continuous residence in Morocco for at least 5 years. Other conditions under A06 do not apply.

Quelle: GLOBALCIT Citizenship Law Dataset (Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby; EUI Robert Schuman Centre), CC BY 4.0 · Kategorien ins Deutsche übertragen und gekürzt.

Zuständige Stellen

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

  1. UFE: Prendre sa retraite au Maroc
  2. FNH: Octroi des premières cartes de résidence longue durée

Redaktionell zusammengefasst aus den genannten amtlichen Quellen. Alle Angaben ohne Gewähr; Einwanderungsregeln ändern sich häufig. Sie ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich sind allein die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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